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Keine Anleinpflicht für Hunde in NRW

24.07.2012 - Anna Marie Stöcker

Das Amtsgericht Köln hat unter dem Vorsitz seines Vizepräsidenten Banke bereits am 28.10.2011 rechtskräftig entschieden, dass in öffentlichen Park- und Grünanlagen keine allgemeine Anleinpflicht für Hunde besteht. Da trotz dieses Urteils - insbesondere in Köln - weiterhin Verwarnungsgelder kassiert werden, haben wir uns zur Veröffentlichung des von uns erstrittenen Urteils entschieden.

Jeder Hundebesitzer kennt die Situation: In Park- und Grünanlagen sprechen Ordnungskräfte gegenüber Besitzern freilaufender Hunde Verwarnungsgelder aus und versuchen diese direkt einzutreiben. Im Auftrag eines Mandanten mit freilaufendem Hund im Kölner Klettenberg-Park wollten wir Rechtssicherheit erreichen. Wir lehnten die verlangte Bezahlung eines Verwarnungsgeldes trotz mehrerer, teils dringlicher schriftlichen Aufforderungen ab. Gegen den schließlichen Bußgeldbescheid legten wir Einspruch ein. Somit wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Nach zweijähriger Verfahrensdauer kam es am 28.10.2011 zur Hauptverhandlung. Unser Mandant wurde vollumfänglich auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

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Das Team der GALGO-HILFE e.V. empfiehlt, dass unsichere, ängstliche und jagdorientierte Hunde weiter angeleint bleiben sollten. Frei laufen kann nur der Hund, der zuverlässig auf Rückruf reagiert!